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Einkommensteuer | Vereinbarkeit der Abzugsteuer gemäß § 50a EStG mit EG-Recht; Bestimmtheitserfordernis beim Haftungsbescheid im Hinblick auf nicht erhobene Abzugsteuer
▶ Urteil: (1) Die Existenz bilateraler Rechtshilfeabkommen allein macht das Abzugsverfahren nicht gemeinschaftsrechtswidrig – weder generell noch im Verhältnis zu den Angehörigen des anderen Abkommensstaates. (2) Im Wege der normerhaltenden Reduktion des § 50a Abs. 4 EStG sind mit der Leistung unmittelbar zusammenhängende BA vollen Umfangs zu berücksichtigen, sofern diese dem Vergütungsschuldner mitgeteilt worden sind oder er die Ausgaben – im Wege des abgekürzten Vertragsweges – selbst getätigt hat. Eine Schätzung von BA kommt im Abzugsverfahren nicht in Betracht. (3) Der für die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der Abzugsteuer vorausgesetzte Zufluss beim Empfänger ist bei Anwendung der „Nullregelung” nach § 51 Abs. 2 UStDV nicht gegeben (Abweichung von der BFH-Rspr.). (4) Das Bestimmtheitserfordernis verla...