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NWB Nr. 24 vom Seite 1799

Der neue Versorgungsausgleich

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1839Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG, BGBl 2009 I S. 700) den Versorgungsausgleich grundlegend neu geregelt. Die Vorschriften, die bisher auf vier Gesetze verteilt waren, sind in einem einzigen Gesetz – dem Versorgungsausgleichsgesetz – zusammengefasst. Das Gesetz tritt zum 1. 9. 2009 in Kraft und gilt grundsätzlich für alle Ehescheidungsverfahren, die nach diesem Zeitpunkt eingeleitet werden. Der Versorgungsausgleich wird damit leichter zu handhaben sein und die Abwicklung der Scheidungsverfahren weniger behindern als bisher. Komplizierte und nicht nachvollziehbare Berechnungen gehören der Vergangenheit an. Durch die dem Gericht gegebenen Möglichkeiten, Bagatellausgleiche zu vermeiden, wird das Verfahren zusätzlich vereinfacht.

Zweck und Wirkungsweise

[i]Grundsatz: Echte Aufteilung der Ansprüche und AnwartschaftenDer Versorgungsausgleich dient dazu, die beiderseitigen Versorgungsanwartschaften der Eheleute auszugleichen, soweit diese während der Ehezeit entstanden sind. Dies betrifft Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung, der öffentlichen Zusatzversorgung sowie der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Die von den Ehepartnern erworbenen Anwartschaften w...

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