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BFH 31.03.2009 VII R 29/08, NWB 24/2009 S. 1811

Steuerberatung | Befreiung eines ehemaligen Angestellten der Finanzverwaltung von der Steuerberaterprüfung

Befreiung von der Steuerberaterprüfung aufgrund einer fünfzehnjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter kann einem ehemaligen Angestellten der Finanzverwaltung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG nur dann gewährt werden, wenn dieser eine einem Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Aus- oder Vorbildung besaß.

Anmerkung:

Bezogen auf das heutige Bildungssystem in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland muss der ehemalige Angestellte der Finanzverwaltung eine einer Fachhochschulausbildung gleichwertige Ausbildung besitzen, von welcher § 38 StBerG freilich nicht verlangt, dass sie auf einem bestimmten Gebiet – etwa den Wirtschaftswissenschaften oder gar dem Steuerrecht – absolviert worden sein muss.

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