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Umsatzsteuer | Erlass von Nachzahlungszinsen bei unzutreffend ausgewiesener Umsatzsteuer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 2 UStG entstandene nicht entrichtete Steuer ist gem. § 233a AO zu verzinsen. Die aufgrund des Steuerausweises entstandene Umsatzsteuerschuld besteht bis zur – ohne Rückwirkung eintretenden – Berichtigung des Steuerbetrags. (2) Eine rückwirkende Berichtigung unzutreffend ausgewiesener Steuer widerspricht dem Regelungszweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG. Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von derartigen Umsatzsteuernachforderungen ist deshalb kein Anhaltspunkt ersichtlich. (3) Eine ermessenslenkende Billigkeitsregelung der Verwaltung, wonach Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn ein Unternehmer eine unrichtige Endrec...