Begrenzung der Werthaufholung auf steuerliche Auswirkung der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung durch außerbilanzielle
Kürzung
Leitsatz
1. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG (eingeführt durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) zwingend durchzuführende
Wertaufholung einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung eines GmbH-Anteils ist auf die zu neutralisierende steuerliche
Auswirkung der Teilwertabschreibung zu begrenzen.
2. Eine doppelten Besteuerung ist dadurch zu vermeiden, dass die Wertaufholung spiegelbildlich zu § 50c EStG außerbilanziell
gekürzt wird, soweit sich die Teilwertabschreibung nicht gewinnmindernd ausgewirkt hat, da der Geschäftsanteil von einem nichtanrechnungsberechtigten
Anteilseigner erworben wurde.
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.11.2008 - 6 K 392/04
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