Nichtberücksichtigung von Werbungskosten für ein
häusliches Arbeitszimmer - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
aus Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsatz
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Es soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
darüber eingeholt werden, ob durch die im Steueränderungsgesetz 2007
vom (BGBl I 2006, 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden ist, die insoweit
gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der
Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann
nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2009 S. 1024 Nr. 21 DStRE 2009 S. 700 Nr. 11 KÖSDI 2009 S. 16626 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2009 S. 1800 BAAAD-22222
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FG Münster, Beschluss v. 08.05.2009 - 1 K 2872/08 E
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