Umsatzsteuersatz für Leistungen eines Partyservices - Gestellung von Geschirr und Besteck - Mustereinspruch
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Aufgrund welcher Kriterien sind die Umsätze eines Partyservices als ermäßigt zu besteuernde Lieferung oder als dem Regelsteuersatz unterliegende Restaurationsumsätze zu qualifizieren (Bereitstellung von Tischen, Personal; Zurverfügungstellung von Besteck und Geschirr/Gläsern mit oder ohne anschließende Reinigung)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
RAAAD-22208