Verbindliche Ursprungsauskunft - Herstellung von Stahlseilen in Nordkorea aus Litzen mit Ursprung in China - keine Erfordernis eines Positionswechsels für eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung - Mustereinspruch
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Verbindliche Ursprungsauskünfte für in Nordkorea aus Litzen mit Ursprung in China hergestellte Stahlseile ohne Seele oder mit einer Seele aus einer Litze, einem Seil, einem Naturfaserstoff oder aus Kunststoff.
Sind die im Internet veröffentlichten Listenregeln der Europäischen Kommission in Ermangelung einer für einen Rechtsakt erforderlichen Form weder für die einzelstaatlichen Gerichte noch für den einzelnen Wirtschaftsteilnehmer verbindlich?
Ist Art. 24 ZK dahin auszulegen, dass Stahlseile der Pos. 7312 KN erst dann ursprungsbegründend hergestellt worden sind, wenn die Vormaterialien gemäß den o.g. Listenregeln einer anderen Tarifposition zuzuordnen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
IAAAD-22195