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Begünstigtes Vermögen im neuen Erbschaftsteuerrecht
Das neue Begünstigungssystem für Betriebsvermögen
[i]Schwind/Schmidt, NWB 2009 S. 1654Im ersten Teil der Beitragsreihe zum neuen Begünstigungssystem für Betriebsvermögen wurde aufgezeigt, dass die Prüfung, ob das neue Verschonungssystem im Einzelfall zur Anwendung kommt, sich in fünf Stufen vollzieht (vgl. Schwind/Schmidt, ). [i]Schwind/Schmidt, NWB 2009 S. 609Die erste Prüfungsstufe beschäftigt sich dabei mit der Fragestellung, ob grds. begünstigtes Vermögen i. S. des § 13b Abs. 1 ErbStG vorhanden ist. Der vorliegende zweite Teil der Beitragsreihe stellt deshalb dar, welches Unternehmensvermögen dem Grunde nach begünstigtes Vermögen ist und geht auf sich bereits heute stellende Zweifelsfragen in diesem Bereich ein.
I. Überblick über das begünstigte Vermögen
Grundsätzlich ist nach dem seit dem geltenden Recht sowohl inländisches Unternehmensvermögen als auch im EU-/EWR-Raum belegenes Unternehmensvermögen nach § 13b ErbStG begünstigt. Nicht begünstigt ist hingegen der Erwerb ausländischen Betriebsvermögens in Drittstaaten, es sei denn, dieses ist Teil einer inländischen wirtschaftlichen Einheit.
[i]Begünstigtes UnternehmensvermögenFolgendes Unternehmensvermögen ist somit dem Grunde nach begünstigt:
der inländische Wirtschaftsteil des land- und ...