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Urheberrecht | Veräußerung von Software ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig
Der Ersterwerber von Softwarelizenzen ist nicht berechtigt, diese ohne Zustimmung des Herstellers weiterzuveräußern. Im Streitfall ging es um eine Version von „Microsoft Windows XP Professional”. Der Inhaber der Rechte ist über ein sog. Echtheitszertifikat (COA – certificate of authenticity) und die zur Programminstallation nötige Seriennummer (product key) erkennbar. Hat ein Großkunde zu viele Lizenzen erworben, darf er sie nicht Dritten zum Kauf anbieten. Denn der rechtmäßige Erstinhaber kann sich nicht auf den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung berufen, demzufolge dem Rechtsinhaber (hier: Microsoft) nur das Recht der Erstverbreitung zusteht, er aber keine Möglichkeit hat, die Art und Weise der Weiterverbreitung einzuschränken. Dieser Grundsatz gilt nur für körperliche Werkexem...