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Abgabenordnung | Rückforderung eines Vergütungsanspruchs vom Zessionär
Sind im Umsatzsteuerjahresbescheid abzugsfähige Vorsteuern mit 0 DM/€ zugrunde gelegt, verliert die Festsetzung eines Vergütungsanspruchs aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung (Vorbehaltsfestsetzung), soweit sie auf berücksichtigten Vorsteuern beruht, nach dem ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund für die infolge einer wirksamen Abtretung des Anspruchs bewirkte Auszahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit beim Zedenten ist das Finanzamt zur Rückforderung des Betrags vom Zessionär berechtigt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Wird ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft rückabgewickelt, hat dies bekanntlich nach näherer Maßgabe des § 17 UStG zur Folge, dass ein dem Leistungsempfänger bereits gewährter Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Diese Berichtigung erfo...