Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ehescheidung: Zerreißprobe für die Kanzlei
Mit der Ehe kann auch die Kanzlei zerbrechen – wenn man nicht vorsorgt
Eine Scheidung ist oft nicht nur eine persönliche Katastrophe – wenn das Vertrauensverhältnis zum früheren Partner erst einmal zerstört ist, kann bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater auch die Kanzlei in Gefahr sein. Eine vorab vereinbarte Gütertrennung ist nicht unbedingt anzuraten. Bei Gütergemeinschaft hingegen gefährdet der Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners den Fortbestand der Praxis. Eine faire Lösung ist ein rechtzeitiger Ehevertrag, der die Kanzlei aus dem Zugewinn ausschließt, dem Partner jedoch gleichwertigen Ersatz schafft.
S. 49„Wenn es passiert, ist es zu spät„, sagt Steuerberater Günther Herbst aus Düsseldorf (Name wurde redaktionell geändert). „Ein Ehevertrag vorher wäre besser gewesen.„ Der Steuerberater weiß, wovon er spricht, obwohl er mit einem blauen Auge davon kam. Er verlor nur sein Büro, nicht die Kanzlei. Doch der Reihe nach. Als er seine Frau kennenlernte, war er selbst bei einem anderen Steuerberater angestellt. Kurz nach der Hochzeit machte er sich selbstständig. Die ersten Mandanten gewann er durch die Kontakte aus dem Angestelltenverhältnis. Seine Frau, eine Betriebswirtin, arbeitete zunächst angestel...