Arbeitshilfe - Stand: 23.08.2010

Zoll auf Drittlandsbananen - Mustereinspruch

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Nacherhebung (September 1995) von Drittlandszoll wegen Nichtvorlage einer Einfuhrlizenz für Bananen, die zunächst unter Erhebung des Kontingentzollsatzes abgefertigt (angemeldet im August 1995) worden waren.

Handelt es sich bei der Bananenmarktordnung um einen ausbrechenden Rechtsakt i.S.d. Art. 79 Abs. 3 GG, der die Bundesrepublik berechtigt, diese Verordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden?

(Verstoß gegen die WTO-Abkommen und GATT-Widrigkeit?)

Hätte die buchmäßige Erfassung innerhalb der 2-Tages- bzw. 5-Tages-Frist der Art. 218 Abs. 1 und Art. 220 Abs. 1 ZK erfolgen müssen?

War die Nacherhebung ausgeschlossen, weil die buchmäßige Erfassung aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde (falsche Rechtsanwendung) unterblieben ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
RAAAD-21959