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Veräußerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Während grenzüberschreitende Schachteldividenden bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft freigestellt werden, sind Veräußerungsgewinne und -verluste aus grenzüberschreitenden Schachtelbeteiligungen entweder steuerfrei oder steuerwirksam. Optiert die Mutterkapitalgesellschaft im Jahr der Anschaffung oder der Entstehung der internationalen Schachtelbeteiligung darauf, dass Gewinne und Verluste aus dem Verkauf dieser Beteiligung steuerwirksam sind, so sind die Veräußerungsverluste über sieben Jahre zu verteilen. Die Steuerwirkungen dieser beiden Gestaltungsmöglichkeiten werden im Folgenden anhand von Steuerbelastungsrechnungen für einen österreichisch-deutschen Konzern aufgezeigt.
I. Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften
1. Abkommensrechtliche Behandlung
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen einer anderen Kapitalgesellschaft gehalten werden, werden im OECD-MA nicht ausdrücklich angesprochen, so dass sie gemäß der speziellen Auffangklausel des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA ausnahmslos im Ansässigkeitsstaat der veräußernden Gesellschaft besteuert werden dürfen (Art. 13 Abs. 5 OECD-MA; vgl. Wassermeyer, in Debat...