Absenkung der Altersgrenze zum
in
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
EStG durch Art. 1 Nr. 11 des
StÄndG 2007 vom
(BGBl I 2006, 1652) wegen der damit
verbundenen weiteren Nachteile (u.a. Beihilfe, Kinderzuschlag und
Ausbildungsfreibetrag entfallen) verfassungsgemäß? - Unechte
Rückwirkung für alle am Tag des Gesetzesbeschlusses bereits
Studierende? - Müsste die Übergangsregelung in
§ 52 Abs. 40
EStG den Geburtsjahrgang 1983 mit erfassen?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung
des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10
ausgesetzt.
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