Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung kommt später
[i]Beratung im Finanzausschuss in der am 25. Mai beginnenden SitzungswocheAuf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Finanzausschuss am die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung (BT-Drucks. 16/12254, BT-Drucks. 16/12674) vertagt. Die Beratung soll voraussichtlich in der am 25. Mai beginnenden Sitzungswoche des Bundestags erfolgen. Grund sei ein noch bestehender Abstimmungsbedarf über Änderungen an dem Gesetzentwurf. Dabei gehe es um den Bereich der Sonderausgaben und ebenfalls mit diesem Gesetzentwurf geplante Änderungen an der Unternehmensbesteuerung. Nach dem Gesetzentwurf sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Gegenzug sollen aber Beiträge zur Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nicht mehr abgesetzt werden können (vgl. hierzu Kanzler, NWB 2009 S. 670). Bei der Unternehmensbesteuerung wird darüber verhandelt, ob Bestimmungen – unter anderem zur Zinsschranke – geändert werden (vgl. NWB 2009 S. 1067).