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Erbrecht | Reichweite einer unbeschränkten Konto-Vollmacht über den Tod hinaus
Die einem Ehepartner erteilte „transmortale” Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten. Zwar will es der Vollmachtgeber i. d. R. seinem Ehepartner mithilfe der Kontovollmacht über den Tod hinaus ermöglichen, bestimmte Rechtshandlungen unabhängig von dem Willen des Erben vornehmen zu können. Bis zum Widerruf der Vollmacht durch den Erben soll auch im Zweifel der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers und nicht der des Erben maßgeblich sein. Dies lässt aber die Pflicht zur Erhaltung des Kontos unberührt. Im Streitfall klagte der Alleinerbe nach dem Tod seines Vaters. Dieser hatte seiner Frau mittels eines Vordrucks der Bank eine auf sein Girokonto bezogene Vollmacht auch übe...