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Gesellschaftsrecht | Kein Arbeitnehmer-Status des Geschäftsführers durch Insolvenz der GmbH
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH wird deren Geschäftsführer auch dann nicht automatisch zum Arbeitnehmer des Insolvenzverwalters bzw. der Masse, wenn er seine Arbeitskraft im Zuge der Betriebsfortführung weiter zur Verfügung stellt. Denn auch wenn seine unternehmerische Handlungsfreiheit durch die Insolvenzeröffnung beschränkt ist, leistet er gleichwohl keine fremdnützige, sondern eigennützige Arbeit. Dies gilt – vorbehaltlich eines ausdrücklich vereinbarten Arbeitsvertrags – auch dann, wenn der Insolvenzverwalter eine entsprechende Verdienstbescheinigung (wie für einen Arbeitnehmer) erteilt und Sozialversicherungsbeiträge nebst Lohnsteuern ggf. sogar inklusive der Arbeitgeberanteile abgeführt hat. Die sozial- und steuerrechtliche Behandlung des Mitarbei...