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Einkommensteuer | Ausbildungsfreibetrag erst ab Volljährigkeit
Das entschieden, dass die Altersgrenze für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags auch dann zu beachten ist, wenn ein Kind aufgrund einer Hochbegabung bereits vor Erreichen der Volljährigkeit mit einem auswärtigen Studium beginnt. – Nach Auffassung des Finanzgerichts stellt die Altersgrenze eine mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des GG vereinbare Typisierung dar. Ob aufgrund der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur für spätere Jahre etwas anderes gelten könnte, ließ der Senat ausdrücklich offen. Revision ist zugelassen.