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Einkommensteuer | steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland; zweisprachige koreanisch-deutsche Unterhaltserklärungen
Die Botschaft der Republik Korea hatte das BMF gebeten, statt der in den Unterhaltserklärungen vorgesehenen Bestätigung der Angaben zur Person durch die Gemeinde-/Meldebehörden die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des koreanischen Familienregisters als Nachweis zuzulassen. In dem koreanischen Familienregister seien alle geforderten Angaben enthalten.
Da keine rechtliche Handhabe gesehen wird, auf einer Bestätigung durch die Gemeinde-/Meldebehörden zu bestehen, hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder diesem Antrag mit Schreiben vom - IV C 4 - S 2285/07/0007 (nicht abgedruckt) – zugestimmt.
Die auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums eingestellte zweisprachige koreanisch-deutsche Unterhaltserklärung wurde bereits gegen die neue Unterha...