Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses, offensichtliche Unrichtigkeit; Steuerbefreiung bei Umsätzen aus Glücksspiel
Leitsatz
1) Der Umstand, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer im Widerspruch zu einer fortentwickelten oder geänderten Rechtsprechung
steht, rechtfertigt deshalb keinen Steuererlass nach § 227 AO. Ohne Bedeutung ist zudem, aus welchen Gründen ein Stpfl. die
gegen ihn gerichtete Steuerfestsetzung hat bestandskräftig werden lassen.
2) Im Streitjahr 2000 war es nicht offensichtlich und eindeutig fehlerhaft, die Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten
mit Geldeinsatz als steuerpflichtig zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt war es nicht eindeutig, dass hinsichtlich solcher Umsätze
eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG hätte in Anspruch genommen werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1168 Nr. 14 CAAAD-21604
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