Zur Änderung von Gewerbesteuermessbescheiden von Amts wegen im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft
Leitsatz
Das dem Organträger nach § 14 KStG zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft stellt eine unselbstständige Besteuerungsgrundlage
des Organträgers dar.
Wird dem Organträger infolge einer Gewinnänderung bei der Organgesellschaft ein verändertes Einkommen der Organgesellschaft
zugerechnet und der Körperschaftsteuerbescheid des Organträgers entsprechend geändert, so ist der Gewerbesteuermessbescheid
des Organträgers insoweit gemäß § 35 b GewStG von Amts wegen zu ändern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1202 Nr. 19 EFG 2009 S. 1131 Nr. 14 VAAAD-21599
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.02.2009 - 6 K 176/07
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