Inanspruchnahme des Arbeitgebers, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Altersversorgung
Leitsatz
1) Das Finanzamt übt das ihm nach § 42d Abs. 3 S. 2 EStG eingeräumte Auswahlermessen zur Inanspruchnahme des Arbeitsgebers
rechtmäßig aus, wenn dieser leichtfertig den Steuerabzug unterläßt und zudem zu erkennen gibt, dass seinen Arbeitnehmern keine
Mehrbelastungen entstehen sollen.
2) Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur Altersversorgung sind auch dann keine gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien
Arbeitgeberbeiträge, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist. Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals
"Beiträge des Arbeitgebers" kann auf die Rechtsprechung des BFH zu § 40b EStG zurückgegriffen werden (Anschluß an , EFG 2009, 269, Rev. I R 57/08).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1105 Nr. 14 EStB 2009 S. 403 Nr. 11 YAAAD-21585
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