Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags im
Veranlagungszeitraum 2002 nur für volljährige Kinder im Jahr 2002
verfassungskonform
Leitsatz
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu
beanstanden, dass der Gesetzgeber im Veranlagungszeitraum 2002 einen
Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder vorgesehen hat und
dass somit minderjährige, zum Besuch eines auswärtigen Gymnasiums in
einem Internat untergebrachte Kinder nicht begünstigt sind. Es kann im
Streitfall offen bleiben, ob der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs. 2
EStG der Höhe nach angemessen ist.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1118 Nr. 14 KAAAD-21581
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.03.2009 - 2 K 1797/05
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