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FG München Urteil v. - 8 K 3213/07 EFG 2009 S. 1011 Nr. 13

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1EStG § 8 Abs. 2 S. 1EStG § 8 Ab S. 9 EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1BGB § 807

(Bargeld-)Geschenkgutschein ist Barlohn und kein Sachbezug

Leitsatz

1. Arbeitnehmern ausgegebene, bei Dritten einzulösende Warengutscheine sind nur dann als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu behandeln, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lautet.

2. Weist – hingegen – ein Gutschein ohne konkrete Bezeichnung der zu beziehenden Ware lediglich einen Geldbetrag aus, der bei Einlösung des Gutscheins auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen. Der Arbeitnehmer kann einen solchen Gutschein, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 14/2009 S. 682
DB 2009 S. 2407 Nr. 45
DStRE 2010 S. 590 Nr. 10
EFG 2009 S. 1011 Nr. 13
PAAAD-21575

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FG München, Urteil v. 03.03.2009 - 8 K 3213/07

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