Die Inanspruchnahme von Freizeit zur Examensvorbereitung anstatt
einer Geldzahlung für eine Bonusgewährung des Arbeitgebers führt
nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit
Leitsatz
Kann der von seinem Arbeitgeber einen
Bonus erhaltende Arbeitnehmer wählen, ob er eine zusätzliche
Geldleistung erhält oder bei Fortzahlung des Lohnes Freizeit (hier zur
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) in Anspruch nimmt, führt
die Inanspruchnahme des erarbeiteten Bonusanspruches in Form von Freizeit nicht
zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, weil er nicht auf eine
Geldforderung verzichtet hat und auch nicht eine Forderung gegen eine andere
aufgerechnet hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 7 Nr. 1 EFG 2009 S. 1012 Nr. 13 VAAAD-21573
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