Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Verhältnismäßigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsatz
1) Hat sich der Vollstreckungsschuldner der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mehrmals entzogen, kann eine Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch ohne vorherige Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses ermessensfehlerfrei
gestellt werden. Eine derartige Verweigerung ist aber nicht gegeben, wenn der Vollstreckungsschuldner lediglich von seinem
Recht Gebrauch macht, die Anordnung mit einem zulässigen Rechtsmittel auf seinen Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
2) Die Verpflichtung der Finanzbehörde zur Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist als Vorwegnahme
der Hauptsache ausnahmsweise zulässig, da anderenfalls kein effektiver Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit gewährt
werden könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1128 Nr. 14 UAAAD-21569
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