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Sozialversicherung; | Nacherhebungszeitraum für Sozialversicherungsbeiträge bei geringfügig Beschäftigten
Mit dem Inkrafttreten von § 14 Abs. 1 SGB IV wurde die seit 1944 bestehende einheitliche Bemessungsgrundlage von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aufgegeben. Sozialversicherungsbeiträge sollten danach nicht nur für tatsächlich vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erbrachte Leistungen berechnet werden (sog. Zuflussprinzip), sondern auch für solche Leistungen, die zwar tatsächlich nicht erbracht worden sind, auf die der Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags) gehabt hat (sog. Entstehungsprinzip). Nachdem jahrzehntelang Beitragseinzugsstellen weiterhin vom Zuflussprinzip ausgegangen sind, ist der Prüfdienst der Rentenversicherungsträger dazu übergegangen, rückwirkend für die letzten vier Jahre die Beitragsleistungen nach dem Entstehun...