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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 1

Fall Römer-Holz GmbH – Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht

Aufgabe/Übertragung des Gewerbebetriebes, vorweggenommene Erbfolge, verdeckte Gewinnausschüttungen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Georg Rechner, Kempten

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Die Aufgabe besteht aus einem zusammenhängenden Einkommen- und Körperschaft-steuerteil. Es ist daher zweckmäßig, die Lösung mit dem Körperschaftsteuerteil zu beginnen.

Teil 1: Körperschaftsteuer

I. Sachverhalt

1. Römer-Holz GmbH

Die Römer-Holz GmbH wurde im Jahre 1995 mit einem Stammkapital von umgerechnet 100 000 € von Gerald und Maria Römer bar gegründet. Der Sitz und die Geschäftsleitung befinden sich in Füssen, Magnusplatz 10. Das Wirtschaftsjahr der GmbH entspricht dem Kalenderjahr. Der Zweck des Betriebes ist die Ausführung von Arbeiten des Schreiner- und Zimmererhandwerks und die damit verbundenen Geschäfte. Die GmbH versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist voll zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Durch den plötzlichen Unfalltod von Gerald am änderten sich die Beteiligungsverhältnisse wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gerald Römer
bis (50 %)
Maria Römer
bis (50 %)
bis (100 %)
bis (50 %)
Sarah Römer
bis (50 %)

Das Gesellschaftskapital war voll eingezahlt, der gemeine Wert der Anteile betrug das ganze Jahr 2006 über 250 %.

Bis zu seinem Tode war Gerald Römer der alleinige G...

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 22
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Fall Römer-Holz GmbH – Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht

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