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Track 21 | Umsatzsteuer: Steuerbegünstigung für Leistungen selbständiger Regisseure?
Der BFH muss über folgende Rechtsfragen entscheiden: Sind die Leistungen eines freiberuflich tätigen Regisseurs für Theateraufführungen umsatzsteuerfrei oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern? Kann sich ein Regisseur direkt auf eine Vorschrift des Europarechts berufen?
Wie sind die Leistungen eines selbständigen Regisseurs umsatzsteuerlich zu behandeln? Um diese Frage geht es im – für diese Ausgabe letzten – anhängigen BFH-Verfahren.
Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt. Sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 % versteuert werden. Das entschied aktuell das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Finanzrichter aus Cottbus widersprachen damit dem Fiskus.
Die Umsätze von Theatern, Orchestern und Chören sind umsatzsteuerfrei oder nur ermäßigt zu besteuern. Das soll aber nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht für einen selbständigen Regisseur gelten. Dieser sei mit einem Theater nicht vergleichbar. Das sah das Finanzgericht zwar auch so. Ein selbständiger Regisseur kann sich aber direkt auf das Europarecht berufen. Danach sind bestimmte kulturelle Dienstleistungen umsatzsteuer...