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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass eine Rechnung Angaben tatsächlicher Art enthält, die eine Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Die nichtssagende Formulierung "technische Beratung und technische Kontrolle" genügt nach einer aktuellen BFH-Entscheidung diesen Anforderungen nicht, wenn sich die erbrachte Leistung weder aus weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.

Wie die Ferienwohnung so ist auch unser nächstes Thema ein Dauerbrenner. Es gibt mal wieder Neues zu berichten, was die Anforderungen an Rechnungen bei der Umsatzsteuer angeht. Warum eine korrekte Rechnung so wichtig ist, muss ich Ihnen nicht erklären. Scheitert der Vorsteuerabzug an einer fehlerhaften Rechnung, kann dies richtig ins Geld gehen.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, ist in § 14 Abs. 4 UStG geregelt. Unter Nr. 5 heißt es da unter anderem:

Eine Rechnung muss bei gelieferten Gegenständen die Menge und die Art, sprich die handelsübliche Bezeichnung enthalten. Bei sonstigen Leistungen den Umfang und die Art.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen die Rechnu...

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