Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 09 | Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung
Kontrollmitteilungen im Rahmen einer Bankenprüfung sind auch ohne Verdacht auf eine Steuerverkürzung zulässig, wenn sich nachvollziehbar anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall ein hinreichender Anlass für die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse ergibt. Das Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung im Wege.
Das Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung im Wege. Das gilt auch dann, wenn kein Verdacht auf eine Steuerverkürzung vorliegt. – Zu diesem Ergebnis kam jetzt der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Ein Finanzamt hatte anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der Bankkunden geschrieben. Der BFH hatte die Frage zu beantworten: Ist das zulässig, wenn die gewonnenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit legitimitätsgeprüften Guthabenkonten oder Depots stehen? Also Konten und Depots, bei denen die Identität der Anleger bekannt ist.
Hintergrund ist das so genannte Bankgeheimnis. Also die Regelung in § 30a Abs. 3 AO. Dort heißt es: „Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimations...