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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07 | Lohnsteuer: Keine Anwendung der Sachbezugswerte bei einer Fortbildungsveranstaltung

Nach einem BFH-Beschluss sind Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung abgegeben werden, mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Werten der Sozialversicherungsentgeltverordnung anzusetzen. Die BFH-Entscheidung ist auch im Hinblick darauf interessant, dass das Finanzamt vergeblich versucht hat, durch eine Klaglosstellung die Veröffentlichung der Entscheidung zu verhindern.

Die nächste Entscheidung, die wir für Sie ausgewählt haben, ist gleich aus zwei Gründen interessant. Zum einen, weil der BFH-Beschluss vielen Arbeitnehmern eine erhebliche Lohnsteuerersparnis bringt. Konkret geht es um die Anwendung der Sozialversicherungsentgeltverordnung bei einer Auswärtstätigkeit, zum Beispiel beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen. Zum anderen ist bemerkenswert, wie die Finanzverwaltung einmal mehr versucht, ein positives Grundsatzurteil des BFH zu verhindern. Das Schlagwort lautet: Klaglosstellung.

Das haben Sie aber sehr sachlich formuliert. Man könnte auch sagen: Die Finanzverwaltung greift tief in die Trickkiste, um unliebsame Urteile zu verhindern. Erfreulicherweise lässt sich der BFH das jedoch nicht gefallen und gibt Kontra. Aber der ...

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