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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 05 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuervorteil für alte und neue Wohnung beim Umzug

Bei einem Umzug sind sowohl die Kosten für die Renovierung der alten wie auch der neuen Wohnung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt. Voraussetzung ist bei der Renovierung der alten Wohnung, dass die Maßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug stehen.

Auch die nächste Verwaltungsanweisung stammt von der Oberfinanzdirektion Münster. Es geht um haushaltsnahe Dienstleistungen. Schon mehrfach habe ich die kleinliche Gesetzesauslegung der Finanzverwaltung beklagt. § 35a EStG ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie eine an sich gute Idee von kleindenkenden Bürokraten mit großer Akribie und Liebe zum Detail kaputt gemacht wird. Jetzt gibt es aber endlich einmal auch eine gute Nachricht von der Finanzverwaltung:

Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist: Die Aufwendungen müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen anfallen. Wie sieht es nun aber bei einem Umzug aus? Was ist, wenn die alte Wohnung renoviert wird? Handelt es sich dann überhaupt noch um den Haushalt des Steuerpflichtigen? Diese kleinkarierte Diskussion geht jetzt sogar der Oberfinanzdirektion Münster zu weit. Die OFD stellt klar: Bei einem Umzug sind sowohl...

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