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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 21 | Kindergeld: Positive Urteile zum Vorliegen einer Berufsausbildung auf dem Prüfstand

Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld, wenn diese eine Berufsausbildung absolvieren. In Zweifelsfällen vertritt die Finanzverwaltung eine sehr restriktive Auffassung, was das Vorliegen einer Berufsausbildung angeht. Viel großzügiger sind die Finanzgerichte, wie eine Vielzahl aktueller, für Eltern positive Urteile beweisen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof.

Absolvieren volljährige Kinder eine Berufsausbildung, erhalten die Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres von Sohn oder Tochter Kindergeld, Kinderfreibetrag und alle kindbedingten Steuervergünstigungen. Voraussetzung ist: Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen nicht mehr als 7.680 € im Kalenderjahr betragen.

Unter Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildung muss auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Berufsausbildung gehört auch der Besuch allgemeinbildender Schulen.

Die Finanzämter verneinen in Zweifelsfällen zumei...

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