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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 07 | Gewerblicher Grundstückshandel: Positive Klarstellung des BFH

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks erlaubt für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur indiziell von Bedeutung, wenn noch weitere Umstände hinzutreten, die auf unbedingte Veräußerungsabsicht hindeuten.

Die Bedeutung des gewerblichen Grundstückshandels hat zwar durch die Verlängerung der Spekulationsfrist erheblich abgenommen. Wegen der unterschiedlichen Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte einerseits und des gewerblichen Grundstückshandels andererseits, gibt es aber nach wie vor zahlreiche Streitfälle zur Abgrenzung.

Bei der Veräußerung von bis zu drei Wohneinheiten ist im Regelfall ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen. Nach der Rechtsprechung kann aber ausnahmsweise ein gewerblicher Grundstückshandel auch ohne Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze vorliegen, wenn das veräußerte Grundstück in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben, bebaut oder modernisiert wurde. Der BFH hat hierzu jetzt eine wichtige Klarstellung getroffen:

Ein enger zeitlich...

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