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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 05 | GmbH-Reform: Steuerliche Behandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ermöglicht die Errichtung einer „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”. Die Oberfinanzdirektion Münster weist in einer aktuellen Kurzinformation auf steuerliche Besonderheiten hin.

Als Reaktion auf die englische Limited ermöglicht das MoMiG, also das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, die Errichtung einer Unternehmergesellschaft. Korrekt muss es heißen: einer Unternehmergesellschaft mit dem Klammerzusatz „haftungsbeschränkt”. Die Oberfinanzdirektion Münster weist in einer aktuellen Kurzinformation auf steuerliche Besonderheiten hin.

Die Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform neben der GmbH. Sie stellt vielmehr eine Variante dieser Rechtsform dar. Die Steuerpflicht richtet sich – wie bei der normalen GmbH – nach § 1 KStG. Alle Vorschriften, die für die GmbH gelten, sind auch für die Unternehmergesellschaft anzuwenden. Hinzu kommen die Sonderregelungen in § 5a GmbHG.

Wichtigster Unterschied zur normalen GmbH: Die Unternehmergesellschaft muss bei Gründung nicht über ein Mindeststammkapital von 25.000 € ...

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