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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22 | Körperschaftsteuer: Vergütung für eine Geschäftsidee als verdeckte Gewinnausschüttung

Stellen Zahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer für die Überlassung einer Geschäftsidee verdeckte Gewinnausschüttungen dar? Das Finanzgericht des Saarlandes hat dies für den Fall bejaht, dass die Geschäftsidee im Zeitpunkt der Gründung der GmbH noch nicht konkretisiert war.

– Unter diesem Aktenzeichen ist eine interessante Rechtsfrage zum Thema verdeckte Gewinnausschüttungen beim BFH neu anhängig. Im Streitfall hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zusätzliche Vergütungen für die Überlassung einer Geschäftsidee erhalten.

Das Finanzgericht des Saarlandes entschied: Eine noch nicht konkretisierte Geschäftsidee ist kein selbständiges, überlassungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut. Eine bloße Geschäftsidee ist die Grundlage jedes Unternehmens und beinhaltet normalerweise noch kein Spezialwissen, das als Know-how verwertbar und bewertbar ist. Bei einer fremden Person wäre ein Unternehmen nicht bereit, für eine nicht konkretisierte Geschäftsidee zusätzlich zu bezahlen.

Die an den Ideengeber geleisteten Vergütungen für die Geschäftsidee stellen nach Auffassung der Finanzrichter insoweit verdeckte...

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