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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: BMF-Schreiben zu sale-and-lease-back-Geschäften

Bei sale-and-lease-back-Geschäften ist bei der Frage, ob eine Lieferung vorliegt, das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls entscheidend. Zu beachten sind die konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren jeweilige tatsächliche Durchführung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten. Das BMF erläutert die dabei zu beachtenden Regeln, die ab dem verbindlich anzuwenden sind.

Ein BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer möchte ich Ihnen als Nächstes vorstellen. Das Bundesfinanzministerium hat neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von sale-and-lease-back-Geschäften bekannt gegeben. Bei dieser Sonderform des Leasings verkauft der Leasing-Nehmer Wirtschaftsgüter an den Leasing-Geber unter gleichzeitiger Begründung eines Leasing-Vertrags. Er least den verkauften Gegenstand also zurück.

Sale-and-lease-back-Gestaltungen können für den Veräußerer aus vielen Gründen vorteilhaft sein. Das veräußerte Wirtschaftsgut kann nach wie vor im Unternehmen genutzt werden. Dem Unternehmen wird Liquidität zugeführt, welche für andere Investitionen genutzt werden kann. Und eine Kreditbeschaffung wird möglicherweise einfacher.

Es ...

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