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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 24 | Kindergeld: Berechnung des Grenzbetrags der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Sind vermögenswirksam angelegte Sparbeiträge und der geldwerte Vorteil von Belegschaftsaktien in die Bemessungsgröße für den Kindergeld-Grenzbetrag der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder einzubeziehen?

Auch das letzte anhängige Verfahren betrifft das Kindergeld. Genauer gesagt: Die leidige Berechnung des Grenzbetrags der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder.

Eltern haben auch im Jahr 2009 für volljährige Kinder nur dann Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibetrag und alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 7.680 € nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag ist übrigens seit 2004 unverändert.

Wie Sie wissen, sind die Einkünfte und Bezüge um Beträge zu kürzen, die nicht zum Bestreiten des Unterhalts zur Verfügung stehen. Besondere Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge sind daher von der Summe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abzuziehen.

Zur Frage: „Welche weiteren Aufwendungen mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge, weil sie nicht zum Bestreiten des Unterhalts zur Verfügung stehen?” sind eine ganze Reihe von Verfahren beim Bundesfinanzhof in ...

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