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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 19 | Steuertipp: Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale optimal nutzen

Von der durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” rückwirkend ab 2007 eingeführten Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG profitieren alle, die in Vereinen ehrenamtlich tätig sind und – z.B. als Vereinsvorstand, Feuerwehrgerätewart oder Zeugwart – eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Steuervergünstigung kann nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag beansprucht werden.

Nach meiner Einschätzung fristet die neue Ehrenamtspauschale ein Dasein als Mauerblümchen. Viele Bürger haben noch nie etwas von der Steuerbefreiung gehört, die vor etwas mehr als einem Jahr mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” rückwirkend ab 2007 eingeführt wurde. Selbst den Verantwortlichen in den Vereinen ist die Abgrenzung von Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag oft unklar. Hier besteht also Aufklärungsbedarf. Grund genug für uns, in den nächsten Minuten die Grundregeln darzustellen. Nutzen Sie die Gespräche mit Ihren Mandanten und machen Sie gezielt auf die Steuersparchancen aufmerksam.

Von der Ehrenamtspauschale profitieren alle, die in Vereinen ehrenamtlich tätig sind und eine Aufwandsentschädigun...

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