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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 22 | Anschaffungsnaher Aufwand: Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen

Wie erfolgt bei der Prüfung der 15-%-Grenze für anschaffungsnahen Aufwand die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und jährlich anfallendem Erhaltungsaufwand? Was versteht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter "Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen"?

Große praktische Bedeutung für Vermieter hat auch das nächste Verfahren mit dem Aktenzeichen . Anschaffungsnaher Aufwand lautet hier das Stichwort. Sie kennen die Regelung:

Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung werden den Anschaffungskosten zugerechnet, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb höher sind als 15 % des Kaufpreises ohne Grundstück. Dabei kommt es auf die Nettoaufwendungen ohne Umsatzsteuer an. Wird die 15-%-Grenze überschritten, können die Aufwendungen nur im Wege der Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden – also verteilt über die lange Nutzungsdauer des Gebäudes. Wird die 15-%-Grenze nicht überschritten, ist ein Sofortabzug der Renovierungskosten möglich. Das bringt einen erheblichen Liquiditäts- und Zinsvorteil:

Nach § 6 EStG sind bestimmte Kosten nicht in die 15-%-Grenze einzubeziehen. Sie sind also in jedem Fall sofort abzugsfähig.

Das gilt Erst...

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