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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 20 | Sonstige Einkünfte: Ringweise Vermittlung von Lebensversicherungen

Handelt es sich um eine steuerpflichtige sonstige Leistung, wenn bei der ringweisen Vermittlung von Lebensversicherungen die erhaltenen Provisionen an die vermittelte Person weitergegeben werden? Sind die an Ringmitglieder weitergeleiteten Geldbeträge als Werbungskosten abzugsfähig?

Um Versicherungen geht es bei dem nächsten anhängigen Prozess unter dem Aktenzeichen . Und zwar konkret um die ringweise Vermittlung von Lebensversicherungen. Die Frage lautet: Sind Einmalprovisionen als sonstige Leistungen zu versteurn, wenn die erhaltenen Provisionen jeweils an die vermittelte Person weitergegeben werden? Über folgenden Sachverhalt muss der BFH entscheiden:

Mehrere Steuerzahler beteiligten sich an einer Gesellschaft. Die zur Finanzierung der Investitionen aufgenommenen Darlehen sollten über eine Lebensversicherung getilgt werden. Um die von der Versicherung gezahlte Vermittlungsprovision selbst zu erhalten. schloss jeder Gesellschafter einen Vertrag für Einmalvermittlungen mit der Versicherung ab. Gesellschafter A vermittelte die Versicherung für Gesellschafter B und kassierte die Provision. Gesellschafter B vermittelte die Versicher...

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