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Track 11 | Kindergeld: Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz
Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss alle drei Monate erneuert werden. Bei der Ausbildungssuche kann allerdings das Bemühen um einen Ausbildungsplatz – anders als bei der Arbeitsplatzsuche – auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden.
Ums Kindergeld geht es bei den beiden nächsten BFH-Urteilen, über die wir Sie jetzt informieren möchten. Die Meldung eines Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss danach alle drei Monate erneuert werden. Kurz ein paar Worte zum Hintergrund:
Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
Erstens: Der Kindergeldanspruch bei der Suche arbeitsloser Kinder nach einem Arbeitsplatz und
Zweitens: Der Anspruch auf Kindergeld bei fehlendem Ausbildungsplatz.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eines arbeitslosen Kindes, also bis zum 21. Geburtstag, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist. Die Meldung ist hier zwingende Voraussetzung. Ohne Meldung kein Kindergeld.
Zweite Fallgruppe: Bis zur Vo...