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Track 10 | Unterhalt: Keine Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen an Lebensgefährtin
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze bis maximal 7.680 € als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Auch das nächste Urteil befasst sich mit Unterhaltszahlungen. Von der positiven BFH-Entscheidung profitieren Mandanten, die Unterhalt an einen mittellosen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leisten. Voraussetzung ist: Es besteht mit dem Partner eine Haushaltsgemeinschaft. In diesen Fällen sind die Unterhaltsleistungen ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung bis maximal 7.680 € abziehbar.
Die Opfergrenze ist eine Schöpfung der Rechtsprechung, die von der Finanzverwaltung dankbar aufgegriffen wurde, weil sie den Abzug der ohnehin auf Höchstbeträge begrenzten Unterhaltsleistungen noch weiter einschränkt. Tatsächlich wurde die Opfergrenze meist in Gastarbeiterfällen angewendet. Gegenüber Kindern und Ehegatten gilt sie nicht.
Der Grundgedanke der Opfergrenze ist: Unterhaltsleistungen dürfen nur insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt we...