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Track 09 | Firmenwagen: Bei Fahrten zur Arbeit ist die tatsächliche Nutzung entscheidend
Bei einer nur teilweisen Nutzung eines Firmenwagens auf dem Weg zur Arbeitsstätte (Park-and-Ride sowie gelegentliche Fahrten) ist nicht die theoretische Möglichkeit der Nutzung ausschlaggebend. Für die Ermittlung des Nutzungswertes kommt es auf die tatsächlichen Fahrten an.
Bevor ich Ihnen einen Überblick über die vor der Sommerpause verabschiedeten neuen Gesetze gebe, möchte ich Sie noch auf zwei wichtige Urteile des BFH zum Firmenwagen hinweisen. Erfreulicherweise hat der BFH entschieden: Bei einer nur teilweisen Nutzung eines Firmenwagens auf dem Weg zur Arbeitsstätte ist nicht die theoretische Möglichkeit der Nutzung ausschlaggebend. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Fahrten an. Dazu zwei typische Beispiele:
Erstes Beispiel: Ein Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen nur für eine Teilstrecke. Er fährt bis zu einem Park-and-Ride-Parkplatz mit dem Firmenwagen und nutzt dann die Bahn.
Zweites Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt nur drei Mal die Woche zu seiner Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen. An zwei Tagen nimmt er die Bahn.
Es handelt sich um zwei sehr wichtige Urteile zur steuerlichen Beha...