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Arbeitsrecht | Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs
Der in Geld abzugeltende Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs ist vergleichbar einem Urlaubsabgeltungsanspruch i. S. des § 7 Abs. 4 BUrlG nicht insolvenzgeldfähig. Denn der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Im Ausgangsfall hatte ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz seines Arbeitgebers Insolvenzgeld für einen Ersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs [i]BAG, Urteil v. 24. 3. 2009 - 9 AZR 983/07 NWB VAAAD-19717 geltend gemacht. Er hatte den Jahresurlaub für 2005 weder während des laufenden Kalenderjahrs noch während des Übertragungszeitraums bis zum nehmen können, und der Arbeitgeber gewährte ihm bis zur Beendigung des ...