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Wohnungsbau; | neue Energieeinsparverordnung
Die VO über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung) v. ist im BGBl 2001 I S. 3085 bekannt gemacht worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Wärmeschutzverordnung v. (BGBl 1994 I S. 2121) und die Heizungsanlagen-Verordnung v. (BGBl 1998 I S. 851) außer Kraft. Die VO enthält Wärmeschutzvorschriften für neu zu errichtende Gebäude sowie für bestehende Gebäude und Anlagen. So müssen Eigentümer von Gebäuden Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum außer Betrieb nehmen. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, in unterschiedlicher Dicke zu dämmen.