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Gesellschaftsrecht | Treuwidrige Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern
Ein Gesellschafter kann die Rückforderung eines ihm von der GmbH gewährten Darlehens als rechtsmissbräuchlich ablehnen, wenn die für die Gesellschaft handelnden Mehrheitsgesellschafter Minderheitsrechte (hier: das Gewinnbezugsrecht) erheblich verletzt haben. Es gereicht dem benachteiligten Gesellschafter dabei nicht zum Nachteil, wenn er sich zuvor nicht gerichtlich gegen die einzelnen Gewinnverwendungsbeschlüsse gewehrt hat. Im Streitfall war der Beklagte zur Übernahme seines Gesellschaftsanteils u. a. durch die Gewinnausschüttungen der vorangegangenen Geschäftsjahre motiviert worden; im Hinblick auf diese Ausschüttungen sah er sich zu dem über ein GmbH-Darlehen finanzierten Anteilserwerb in der Lage. In den Folgejahren gingen die beiden Mehrheitsgesellschafter jedoch dazu über, die erheb...