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Verfahrensrechtliche Folgen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale
Das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale ist am im BGBl (BGBl I S. 774) verkündet worden. Das BMF nimmt in einem Schreiben vom – IV A 3 – S 0338/07/10010-02 NWB WAAAD-19828 zu den verfahrensrechtlichen Folgen Stellung.
Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom (BGBl I S. 774) sind rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Ferner können die Entfernungspauschale übersteigende Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten wieder steuerlich berücksichtigt werden.
Die im BStBl I S. 1010